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Neue Regeln für Verbraucherkredite


Seit dem 11. Juni gelten neue Regeln für Verbraucherkredite. Verbraucher dürfen einen Ratenkredit beispielsweise ab sofort jederzeit kündigen, indem sie den Restbetrag vollständig zurückzahlen. Das ist insbesondere dann ein Vorteil für den Verbraucher, wenn die Zinsen für Ratenkredite nach einem Abschluss gesunken sind: Er hat nun die Möglichkeit, den alten Kredit sofort fristlos zu kündigen und einen neuen Ratenkredit zu besseren Konditionen abzuschließen.

Hintergrund dieser Änderung ist eine EU-Richtlinie, die jetzt von der deutschen Kreditwirtschaft umgesetzt werden muss. Die neue EU-Richtlinie gilt für alle Ratenkredite, die ab dem 11. Juni 2010 abgeschlossen werden.

Zurzeit kann der Darlehensnehmer einen Ratenkredit in der Regel erst sechs Monate nach der Auszahlung mit Frist von 3 Monaten kündigen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung, das heißt eine Gebühr für die vorzeitige Auflösung des Kreditvertrags fällt dann nicht an. Dem Kreditgeber bleibt es in diesem Fall allerdings vorbehalten, die Bearbeitungsgebühr nicht zurückzuzahlen und eine angemessene Gebühr für die Bearbeitung der Kündigung zu berechnen.

Nach der neuen Regelung fällt für den Verbraucher bei einer vorzeitigen fristlosen Kündigung zwar eine Vorfälligkeitsentschädigung an, diese ist jedoch auf maximal ein Prozent des zurückgezahlten Betrages begrenzt. Liegt die Restlaufzeit bereits unter einem Jahr, darf die Vorfälligkeitsentschädigung sogar nur 0,5 Prozent der zurückbezahlten Summe betragen, wie die Stiftung Warentest berichtet.

Hat ein Verbraucher einen Ratenkredit in Höhe von 10.000 Euro aufgenommen, von dem noch 7.000 Euro zurückbezahlt werden müssen, fallen bei der sofortigen Kündigung des Ratenkredits höchstens 70 Euro an Vorfälligkeitsentschädigung an beziehungsweise nur maximal 35 Euro, wenn die Restlaufzeit bereits unter einem Jahr liegt.

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Daneben ändern sich mit der neuen EU-Richtlinie auch die Informationspflicht der Verbraucherkredit-Anbieter und die Spielregeln bei der Werbung. Kreditgeber sind zukünftig dazu angehalten, mit einem repräsentativen Kreditbeispiel mit Konditionen zu werben, das auf mindestens zwei Drittel der Kreditnehmer zutreffen muss. Derzeit reicht es aus, mit dem effektiven Jahreszins und allen preisrelevanten Informationen eines Angebots zu werben.
 
 
 
 

 


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