Kfz-Versicherungen 2022 im Vergleich
Das Kleingedruckte bei Kfz-Versicherungen kann mitunter große Auswirkungen haben. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie deshalb beim Abschluss einer Kfz-Versicherung auf einige Punkte besonders achten.
• Die Deckungssumme bei der Haftpflichtversicherung sollte 100 Millionen Euro betragen.
• Achten Sie auf Unterschiede beim räumlichen Geltungsbereich, vor allem, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug ins außereuropäische Ausland reisen.
• Der vereinbarte Haftpflichtschutz sollte auch für ein im Ausland gemietetes Fremdfahrzeug gelten (Mallorca-Police). Die teils wesentlich geringeren Versicherungssummen im Ausland könnten nämlich nicht ausreichen, um Schadenersatzansprüche zu erfüllen.
• Zur Kaskoversicherung sollte der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten. Davon ausgenommen bleiben Unfälle, die durch Alkohol- und/oder Drogenkonsum verursacht werden, sowie die grob fahrlässige Begünstigung eines Fahrzeugdiebstahls.
• Sonderausstattungen wie fest eingebaute Navigationsgeräte sollten bis mindestens 3.000 Euro beitragsfrei mitversichert sein.
• Schäden am Neufahrzeug sollten mindestens bis zu sechs Monate nach Erstzulassung zum Neuwert und nicht nur zum Zeitwert ersetzt werden.
• In der Kaskoversicherung sollten Schäden durch Marderbisse an Schläuchen und Verkabelung inklusive Folgeschäden erstattet werden.
• Über die Wildschadenklausel sollten Schäden, die durch Kollision mit Tieren jeder Art entstehen, versichert sein.
• Der Versicherer verzichtet in der Kaskoversicherung auf die Anrechnung einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung, wenn die Verglasung nicht ausgetauscht, sondern repariert wird.
• Für geleaste Fahrzeuge gibt es eine so genannte GAP-Deckung (GAP = engl. für Lücken). Sie gleicht bei Totalschaden oder Diebstahl die finanzielle Lücke aus, die entsteht, wenn Leistungen aus der Vollkasko- oder der gegnerischen Haftpflichtversicherung den von der Leasinggesellschaft geforderten Ablösewert des Fahrzeuges nicht erreichen.
• Positiv ist ein Rabattretter: Meist ab einer Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 25 erhöht sich der Beitragssatz nach einem Schadensfall nicht. Sonst wird der Vertrag nicht nur in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse eingestuft, sondern Sie müssen ab dem nächsten Versicherungsjahr auch einen höheren Beitrag zahlen.
• Der Versicherer sollte Mitglied im Versicherungsombudsmann e. V. sein. Dann können Sie sich bei Streitigkeiten bei dieser Schlichtungsstelle beschweren. Bei einem Streitwert von bis zu 5.000 Euro kann der Ombudsmann die Entscheidung des Versicherers direkt korrigieren. Geht es um mehr Geld (bis zu 80.000 Euro), gibt der Ombudsmann Empfehlungen, die erfahrungsgemäß von den Gesellschaften zumeist akzeptiert werden.
(Quelle: Bund der Versicherten)