Wann lohnt sich ein Wechsel?

In einen preisgünstigeren Tarif wechseln
Eine erfolgversprechendere Alternative zu dem Wechsel des Anbieters ist es in den meisten Fällen, bei ihrem derzeitigen Anbieter zu bleiben, aber in einen preisgünstigeren Tarif zu wechseln. Der Vorteil dabei ist, dass sie weniger zahlen müssen, aber ihre Altersrückstellungen vollständig behalten können. Der Nachteil daran ist, dass mit einem verminderten Beitragssatz auch die in Anspruch zu nehmenden Leistungen sinken und ein späterer Wechsel in einen Tarif mit einem größeren Leistungsumfang eine erneute Gesundheitsprüfung mit den oben genannten Konsequenzen nötig wird.
Eine erfolgversprechendere Alternative zu dem Wechsel des Anbieters ist es in den meisten Fällen, bei ihrem derzeitigen Anbieter zu bleiben, aber in einen preisgünstigeren Tarif zu wechseln. Der Vorteil dabei ist, dass sie weniger zahlen müssen, aber ihre Altersrückstellungen vollständig behalten können. Der Nachteil daran ist, dass mit einem verminderten Beitragssatz auch die in Anspruch zu nehmenden Leistungen sinken und ein späterer Wechsel in einen Tarif mit einem größeren Leistungsumfang eine erneute Gesundheitsprüfung mit den oben genannten Konsequenzen nötig wird.
Kann ich wieder in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln?
Ein Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung ist nur möglich, wenn der Brutto-Verdienst wieder unter die Beitragsbemessungshöchstgrenze von 49.950 Euro fällt. Am häufigsten passiert dies bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit oder dem Renteneintritt. Hat der Privatsicherte allerdings sein 55. Lebensjahr vollendet, ist ein Wechsel von der Privaten in die Gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr möglich.
Ein Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung ist nur möglich, wenn der Brutto-Verdienst wieder unter die Beitragsbemessungshöchstgrenze von 49.950 Euro fällt. Am häufigsten passiert dies bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit oder dem Renteneintritt. Hat der Privatsicherte allerdings sein 55. Lebensjahr vollendet, ist ein Wechsel von der Privaten in die Gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr möglich.
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