Test: Anlageberatung von Banken immer noch unbefriedigend
Die Anlageberatung ist immer noch unbefriedigend. Das ist das Fazit einer erneuten Untersuchung der Stiftung Warentest, die der Anlageberatung von Banken bereits im Sommer des letzten Jahres ein schlechtes Zeugnis ausstellte. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert die Bundesregierung deshalb auf, den staatlichen Anlegerschutz zu verbessern.
Nach wie vor erkundigen sich viele Berater nicht nach den finanziellen und persönlichen Verhältnissen ihrer Kunden und missachten damit elementare Grundregeln der Anlageberatung. Auch ihrer Pflicht zur Aushändigung eines Beratungsprotokolls sind die Berater nicht nachgekommen. In mehr als der Hälfte der Fälle wurde die Pflicht zur Aushändigung eines Protokolls missachtet. Soweit die Zusammenfassung der Ergebnisse der aktuellen Untersuchung der Stiftung Warentest.
Anlageberatung: Banken haben aus ihren Fehlern nicht gelernt
„Nach wie vor scheinen die Banken nichts aus ihren Fehlern gelernt zu haben", kommentiert Gerd Billen, Vorstand des vzbv. Die Banken hätten den „Stresstest" aus Verbrauchersicht nicht bestanden. Im Ergebnis erhielten sechs von 21 getesteten Kreditinstituten die Note „mangelhaft", als beste Note verteilten die Tester eine 3,1.
„Wir benötigen endlich klare Vorgaben für den Beratungsprozess und eine den tatsächlichen Verlauf des Beratungsgespräches wiederspiegelnde Beratungsdokumentation", so Billen. Auch die Beobachtungen der Verbraucherzentralen und die Ergebnisse einer Untersuchung der Finanzaufsicht (BaFin) zeigen, dass die inhaltlichen Anforderungen und Ziele bei der Protokollierung verfehlt wurden. Nach Erkenntnis der BaFin enthalten mehr als zwei Drittel der geprüften Beratungsprotokolle nicht die notwendigen Angaben der Verbraucher.
Verbraucherzentrale fordert besseren Schutz bei Anlageberatung
Zur Verbesserung des Anlegerschutzes fordert der vzbv die Standardisierung der Beratungsprotokolle und des Beratungsprozesses, verbunden mit einer engmaschigen Kontrolle von Beratungen/Vermittlungen und die einheitliche Regulierung und Kontrolle für alle Anlagevermittler unter dem Dach einer Finanzaufsicht. Zudem setzt er sich für eine gesetzliche Regelung der Honorarberatung und eine Umkehr der Beweislast zugunsten des Verbrauchers bei der Anlageberatung ein.
„Ohne die Abkehr von der provisionsgetriebenen Beratung, ohne klare gesetzliche Vorgaben und effektive Kontrollen durch die Finanzaufsicht wird sich an der Qualität der Anlageberatung durch Banken und Finanzvermittler nichts ändern", fasst Gerd Billen die zentralen Forderungen zusammen.