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Kfz Versicherung: Wechselfrist läuft am 30. November aus


KfzVersicherung-Tarife: Wechselfrist läuft am 30. November ausAutofahrer aufgepasst: Am 30. November 2011 läuft die Frist für einen Wechsel der Kfz Versicherung ab. Wenn die alten Kfz Versicherung-Tarife nicht bis zum Stichtag gekündigt werden, verlängern sie sich für ein weiteres Jahr. Damit bleiben nur noch gut zwei Wochen, um zu einem der günstigeren Kfz Versicherung-Tarife zu wechseln und den einen oder anderen Euro – das Einsparpotenzial reicht bis hin zu mehreren Hundert Euro - zu sparen.

Autofahrer müssen für eine Kfz Versicherung jedes Jahr mehr Geld hinblättern. Mit einem Wechsel zu einem der günstigeren Kfz Versicherung-Tarife steht aber jedem Autobesitzer offen, seine Ausgaben rund ums Auto zu verringern. Mit dem Kfz Rechner finden Sie schnell und bequem die günstigste Kfz Versicherung mit einem ausgewogenen Preis-Leistungs-Verhältnis. Trotzdem sollten Sie bei einem Wechsel der Kfz Versicherung folgende Dinge beachten.
 
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Kfz Versicherung-Tarife: Vollkasko oder Teilkasko
 
Die Selbstbeteiligung kann bei Vollkasko- und Teilkasko-Kfz Versicherungen unterschiedlich hoch sein. Auch der Verzicht auf eine Selbstbeteiligung ist möglich. Oft sind die Prämienunterschiede zwischen den Selbstbeteiligungen aber gar nicht so hoch, so dass sich in diesen Fällen eine höhere Selbstbeteiligung bei einer der Kfz Versicherungen kaum lohnt.
Wer von einer Vollkasko- in eine Teilkasko-Kfz Versicherung wechseln möchte, ist nicht in jedem Fall billiger dran. Das liegt daran, dass die Prämienhöhe der Vollkasko-Kfz Versicherung durch den Schadenfreiheitsrabatt der Kfz Versicherung beeinflusst wird, während es bei den Teilkasko-Kfz Versicherungen keinen Schadenfreiheitsrabatt gibt.

Alten Vertrag erst nach Abschluss der neuen Kfz Versicherung kündigen

Die bestehenden Kfz-Versicherung-Tarife sollte man erst kündigen, wenn die neue unter Dach und Fach ist. Grund: Die Anbieter müssen bei der neuen Kfz Versicherung zwar jeden Kunden akzeptieren und dürfen die Police grundsätzlich nicht verweigern. Bei den Teil- und Vollkasko-Kfz Versicherung-Tarifen sind Versicherer jedoch frei und dürfen Verträge auch ablehnen. Deshalb sollten Autofahrer dies vor einem Wechsel der Kfz Versicherung-Tarife prüfen, ob der neue Versicherer die Kfz Versicherung in demselben Umfang akzeptiert, wie der augenblickliche Versicherer. Das Kündigungsschreiben sollte generell per Einschreiben/Rückschein abgeschickt werden.
 


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