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Was im Schadensfall zu tun ist


 Was im Schadensfall zu tun ist
Entdecken Sie einen Dialer in Ihrem System, brechen Sie nicht in Panik aus und löschen Sie ihn nicht sofort. Sonst haben Sie bei einem eventuellen Rechtsstreit schlechte Karten. Speichern Sie erst die Beweise an einem Ort, wo das Programm keinen Schaden mehr anrichten kann (z.B. auf CD ROM).

Wenn Sie wissen, von welcher Seite der Dialer stammt, fertigen Sie am besten einen Screenshot dieser Seite an. Denn solche dubiosen Seiten können sehr schnell wieder aus dem Internet verschwinden.

Fordern Sie von Ihrem Direktanschlussanbieter einen Einzelverbindungsnachweis an. Den Anbieter der 0190-Nummer können Sie über die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ermitteln.

Wenn Sie sicher sind, dass die Verbindung ungewollt zustande kam, wenden Sie sich an die Kriminalpolizei. Es ist wichtig, dass Sie bis zur kriminalistischen Untersuchung keine Veränderungen an Ihrem System vornehmen. Wichtige Daten könnten evtl. zerstört werden. Vor allem bei großen Beträgen sollten Sie sich Rat bei einem Rechtsanwalt holen (z.B. über zivilrechtliche Ansprüche).

Achtung: Wenn auch andere Mitglieder des Haushaltes über den Telefonanschluss online gehen, stellen Sie sicher, dass der Dialer nicht von einem Familienmitglied, z.B. neugierigen Kindern, aktiviert wurde. Denn wenn es sich um ein einwandfrei ausgepreistes Angebot handelt, ist jeder Einspruch zwecklos.