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Das ist zu tun!
Das ist zu tun! |
Als erstes sollten Sie umgehend Ihre Mobilfunk-Karte sperren lassen, damit in keinem Mobilfunknetz mehr mit dieser Karte telefoniert werden kann.
Es gibt eine zentrale kostenfreie Rufnummer (116 116) der Bundesnetzagentur, wo man Verlust, Diebstahl oder Missbrauchsgefahr von "Kreditkarten, Mobilfunkkarten, Passwörtern von E-Mail Accounts und anderen "elektronischen Berechtigungen" melden und die Berechtigungen sperren kann.
Die Hotlines der Netzbetreiber:
T-Mobile (D1) | 01803-302202 (postpaid) 01805-229494 (prepaid) 01805-225171 (Sperren per Fax) |
D2 Vodafone | +49(0)172-1212 |
E-Plus | 0177-1000 |
o2 | 01805-436466 |
Zentrale Sperrrufnummer der | 0800 - 155 155 0 |
Wichtig ist in diesem Fall, dass Sie Ihr persönliches Kundenkennwort, Ihre Rufnummer und auch Ihre Kundennummer zur Hand haben. Diese steht im Vertrag und auf der SIM-Karte. Sie sollten diese daher für den Fall der Fälle irgendwo notieren.
Sobald ihr Handy bzw. Ihre Karte gesperrt wurde, haften Sie bei E-Plus und Vodafone nur noch mit maximal 50 Euro für geführte Gespräche. Bei den anderen Anbietern gibt es keine Haftungsbeschränkung. Tauchen Ihr Handy und Ihre SIM-Karte nicht mehr auf, müssen Sie sich von Ihrem Anbieter eine neue Karte ausstellen lassen.
Die Kosten hierfür betragen bei den einzelnen Netzbetreibern:
Anbieter | Sperrgebühr | Neue SIM-Karte |
T-Mobile (D1) | 8,80 Euro | 20,50 Euro (postpaid) 22,50 Euro (prepaid) |
D2 Vodafone | 0 | 17,64 Euro (doppelte Gebühr bei Twinkarte) |
E-Plus | 0 | 15,34 Euro |
Viag Interkom | 12,78 Euro | 12,78 Euro |
Quam | 7,50 Euro | 20 Euro |
Es ist in jedem Fall ratsam, möglichst schnell einen Ersatz für Handy und Karte zu finden, denn die monatlichen Grundgebühren werden abgebucht, egal ob Sie auch wirklich mit Ihrem Handy bzw. Ihrer Karte telefonieren können. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich durch das Ausstellen einer neuen Karte nicht und auch die alte Rufnummer kann beibehalten werden.