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Tariftip Lexikon
Großhandelsflatrate
Unter einer Großhandelsflatrate versteht man Leitungskapazitäten, die ein Unternehmen seinen Wettbewerbern zu einem Pauschalpreis vermietet. Das Angebot einer Großhandelsflatrate ist für Anbieter die Voraussetzung, ihren Endkunden günstige Flatrate-Tarife anbieten zu können. Muss ein Anbieter die angemieteten Leitungskapazitäten leistungsabhängig (also nach Datentransfer) bezahlen, rentieren sich Flatrate-Produkte für den Anbieter kaum.