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GEZ kann eigenen Namen nicht mehr hören
Auf eine absurd erscheinende Art und Weise versucht die GEZ aktuell ihr Image aufzubessern. Wie "SPIEGEL ONLINE" berichtet, bekam das Internetportal Akademie.de eine Abmahnung wegen angeblich falsch verwendeter Begriffe wie „GEZ-Gebühr“ und „GEZ-Fahnder“, die richtigerweise „gesetzliche Rundfunkgebühren“ und "Beauftragtendienst der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter" heißen müssten.
Dem Bericht zufolge, zählt die GEZ in Ihrem Schreiben an die Betreiber des Internetportals in insgesamt 32 Punkten auf, was Akademie.de fortan zu unterlassen habe. Neben den eingangs genannten Bergriffen beschwert sich die Gebühreneinzugszentrale auch über den Ausdruck „GEZ-Antwortbogen“. Die korrekte Ausdruckform hieße: „dem Informationsschreiben der GEZ beigefügtes Formular zur Erteilung der Auskunft nach § 4 Abs. 5 RgebStV“.
Die Abmahnungsbegründung, Begriffe wie „GEZ-Gebühren“ sei „nicht existent“ und dienten offenbar nur dazu, „ein negatives Image“ der GEZ hervorzurufen, scheint jedoch gewagt. Die Suchmaschine Google findet die GEZ-Gebühren zum Beispiel auf dem Online-Auftritt des gebührenfinanzierten Senders ZDF 36 Mal. Im gesamten deutschsprachigen Netz gibt es ungefähr 219.000 entsprechende Treffer.
Die GEZ versteht ihr Anwaltsschreiben übrigens nicht als Spaß. Sollte Akademie.de die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben, droht die GEZ damit, ihre Unterlassungsansprüche gerichtlich geltend zu machen, wodurch „erhebliche Kosten entstehen werden“. Unterschreibt Akademie.de, kostet zum Beispiel jede weitere Verwendung des Begriffs "GEZ-Gebühr" 5.100 Euro Strafe, so „SPIEGEL ONLINE“.
Die Betreiber von Akademie.de wollen sich die Verwendung des Begriffs "GEZ-Gebühr" nicht verbieten lassen. Bei anderen Punkten, die Behauptungen zum Vorgehen der GEZ bezüglich des Datensammelns und des Aufspürens von Schwarzsehern betreffen, will man die Unterlassungsforderungen allerdings akzeptieren.
Dem Bericht zufolge, zählt die GEZ in Ihrem Schreiben an die Betreiber des Internetportals in insgesamt 32 Punkten auf, was Akademie.de fortan zu unterlassen habe. Neben den eingangs genannten Bergriffen beschwert sich die Gebühreneinzugszentrale auch über den Ausdruck „GEZ-Antwortbogen“. Die korrekte Ausdruckform hieße: „dem Informationsschreiben der GEZ beigefügtes Formular zur Erteilung der Auskunft nach § 4 Abs. 5 RgebStV“.
Die Abmahnungsbegründung, Begriffe wie „GEZ-Gebühren“ sei „nicht existent“ und dienten offenbar nur dazu, „ein negatives Image“ der GEZ hervorzurufen, scheint jedoch gewagt. Die Suchmaschine Google findet die GEZ-Gebühren zum Beispiel auf dem Online-Auftritt des gebührenfinanzierten Senders ZDF 36 Mal. Im gesamten deutschsprachigen Netz gibt es ungefähr 219.000 entsprechende Treffer.
Die GEZ versteht ihr Anwaltsschreiben übrigens nicht als Spaß. Sollte Akademie.de die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben, droht die GEZ damit, ihre Unterlassungsansprüche gerichtlich geltend zu machen, wodurch „erhebliche Kosten entstehen werden“. Unterschreibt Akademie.de, kostet zum Beispiel jede weitere Verwendung des Begriffs "GEZ-Gebühr" 5.100 Euro Strafe, so „SPIEGEL ONLINE“.
Die Betreiber von Akademie.de wollen sich die Verwendung des Begriffs "GEZ-Gebühr" nicht verbieten lassen. Bei anderen Punkten, die Behauptungen zum Vorgehen der GEZ bezüglich des Datensammelns und des Aufspürens von Schwarzsehern betreffen, will man die Unterlassungsforderungen allerdings akzeptieren.