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RegTP stoppt Erhöhung der Anschlussgebühren
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat der Deutschen Telekom eine Änderung des Preisberechnungsverfahrens bei einer Neuverlegung von T-Net-Analoganschlüsse untersagt. Einen entsprechenden Beschluss bestätigte die RegTP der Berliner Zeitung. Die Telekom muss demnach weiterhin den Pauschalpreis von 51,57 Euro abrechnen.
Mitte September hatte die Telekom bei der RegTP eine Änderung ihrer Tarifstruktur zur Genehmigung vorgelegt. Die Telekom wollte für die Pauschale nur noch Grundarbeiten erledigen und sich für weitere Leistungen extra bezahlen lassen. Das Verlegen von Leitungen in Wohnungen sollte bis zu 20,76 Euro Montagekosten pro Viertelstunde betragen. Außerdem sah der Antrag vor, Anfahrtskosten in Höhe von 47,45 Euro pro Arbeitstag in Rechnung stellen zu dürfen.
Die Behörde begründete ihre Ablehnung mit dem Schutz der Kunden vor Preishöhenmissbrauch. Nur ein Pauschalpreis schützt die Kunden vor nachträglich überraschend hohen Gebühren für die Einrichtung eines Telefonanschlusses. (te)
Mitte September hatte die Telekom bei der RegTP eine Änderung ihrer Tarifstruktur zur Genehmigung vorgelegt. Die Telekom wollte für die Pauschale nur noch Grundarbeiten erledigen und sich für weitere Leistungen extra bezahlen lassen. Das Verlegen von Leitungen in Wohnungen sollte bis zu 20,76 Euro Montagekosten pro Viertelstunde betragen. Außerdem sah der Antrag vor, Anfahrtskosten in Höhe von 47,45 Euro pro Arbeitstag in Rechnung stellen zu dürfen.
Die Behörde begründete ihre Ablehnung mit dem Schutz der Kunden vor Preishöhenmissbrauch. Nur ein Pauschalpreis schützt die Kunden vor nachträglich überraschend hohen Gebühren für die Einrichtung eines Telefonanschlusses. (te)
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