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Behörde genehmigt Änderung der Telefongebühren
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat den Antrag der Deutschen Telekom zur Änderung der Telefongebühren vom 31. Oktober 2002 teilgenehmigt. Demnach erlaubt die RegTP die Erhöhung der monatlichen Gebühr für den analogen Anschluss um 33 Cent. Die Telekom wollte den Preis um 99 Cent anheben.
Die Absenkung der Standardentgelte für City-Verbindungen um durchschnittlich 4,2 Prozent wurde genehmigt. Gleiches gilt für die Reduzierung der Kosten für Ferngespräche um durchschnittlich 1,22 Prozent. Des weiteren darf die Telekom die Entgelte für Auslandsverbindungen um durchschnittlich 0,2 Prozent senken. Dagegen hat die Regulierungsbehörde den Antrag auf Erhöhung des einmaligen Entgeltes für die Übernahme von analogen und ISDN-Anschlüssen von 22,22 Euro auf 35,62 Euro abgelehnt.
Die neuen Preise gelten ab 1. Februar 2003. Die Preisänderungen werden im Rahmen des Price-Cap-Verfahrens vorgenommen.
(js)
Die Absenkung der Standardentgelte für City-Verbindungen um durchschnittlich 4,2 Prozent wurde genehmigt. Gleiches gilt für die Reduzierung der Kosten für Ferngespräche um durchschnittlich 1,22 Prozent. Des weiteren darf die Telekom die Entgelte für Auslandsverbindungen um durchschnittlich 0,2 Prozent senken. Dagegen hat die Regulierungsbehörde den Antrag auf Erhöhung des einmaligen Entgeltes für die Übernahme von analogen und ISDN-Anschlüssen von 22,22 Euro auf 35,62 Euro abgelehnt.
Die neuen Preise gelten ab 1. Februar 2003. Die Preisänderungen werden im Rahmen des Price-Cap-Verfahrens vorgenommen.
(js)
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