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EU-Richtlinie für Verbraucherschutz tritt in Kraft

Ab sofort gelten in der EU neue strengere Verbraucherschutzvorschriften. Damit sollen irreführende Werbung und aggressive Verkaufspraktiken unterbunden werden, teilte die Europäische Kommission der Presse mit.

Die neue Richtlinie definiert, welche Werbepraktiken als "unlauter" gelten und deswegen künftig verboten sind. Dazu gehört einmal besonders aggressive Werbung, etwa durch das Zusenden unbestellter Ware oder Hausbesuche. Vor allem richtet sich das neue Gesetz aber gegen irreführende oder unvollständige Informationen. Darüber hinaus soll der Schutz von Kindern verbessert werden.

In einer schwarzen Liste sind über 30 Werbemethoden beschrieben, "die unter allen Umständen als unlauter gelten". Dazu gehören natürlich Lügen: Ein Anbieter darf nicht mit einer heilenden Wirkung seines Produkts werben, die es nicht gibt. Auch dürfen Angebote nicht als kostenlos beschrieben werden, wenn sie mit einem kostenpflichtigen Teil, wie einem Abonnement, verbunden sind. Lediglich für das Zustandekommen des Geschäfts "unvermeidbare Kosten" sind zulässig.

Desweiteren macht sich die Richtlinie gegen "Advertorials" stark. Das ist als Information getarnte Werbung, die von den redaktionellen Inhalten kaum zu unterscheiden. Dass der Anbieter des Produkts bezahlt hat; ist für die Verbraucher nicht klar erkennbar. Auch gesetzlich verankerte Rechte als besonderen Bestandteil des Angebots zu bewerben ist künftig verboten.

Weitere betrügerische Praktiken, wie das Anpreisen von Lockangeboten, die der Anbieter gar nicht in angemessener Stückzahl vorrätig hat, Schneeballsysteme und scheinbar befristete Angebote, die die Verbraucher zu einer überstürzten Kaufentscheidung bewegen sollen, fallen ebenfalls unter die Richtlinie. Ausdrücklich verboten sind auch Gewinnbenachrichtigungen, die vortäuschen, man habe einen Preis gewonnen, obwohl es überhaupt keinen Preis gibt oder dessen Inanspruchnahme von der Zahlung eines Betrags oder der Übernahme von Kosten abhängig gemacht wird.

Bei an Kinder gerichteter Werbung gilt: Sie darf die Kleinen nicht direkt dazu auffordern, sich ein in der Werbung gezeigtes Produkt zu kaufen oder ihre Eltern dazu zu überreden, ihnen dieses Produkt zu kaufen. Das Verbot galt bereits für die Fernsehwerbung und wird jetzt auf alle Medien, insbesondere auf das Internet, ausgeweitet.

Schließlich werden bestimmte Vertragsbedingungen unzulässig. Das gilt für Kundendienst in anderer Sprache, wenn darüber vor Geschäftsabschluss nicht eindeutig informiert wurde und für europaweite Garantien, wenn in anderen Ländern als dem Mitgliedstaat, in dem das Produkt verkauft wird, gar kein Kundendienst existiert.

Wann diese Richtlinie EU-weit umgesetzt ist, kann jedoch noch nicht gesagt werden. Denn die bislang geltende Richtlinie haben erst 14 Mitgliedstaaten in innerstaatliches Recht umgesetzt. Gegen die säumigen Mitgliedstaaten hat die Kommission Verfahren eingeleitet.
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