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Überwachungsgesetz nimmt letzte Hürde
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hat die letzte Hürde genommen: Bundespräsident Horst Köhler hat es unterzeichnet. Wie das Nachrichtenportal "heise online" berichtet, wurde dies von einem Sprecher des Bundespräsidialamts bestätigt. Das "Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung", wie es offiziell heißt, kann damit wie geplant am 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Bis zuletzt hatte es scharfe Kritik an dem Gesetz gegeben. Es sieht vor, die Daten sämtlicher Telefon- und Internetverbindungen, die über deutsche Netze und Server geführt werden, für ein halbes Jahr zu speichern. Dazu werden neue Regeln für die Telefonüberwachung eingeführt. Auch Telefonate von Anwälten, Ärzten und Journalisten dürfen unter bestimmten Bedingungen abgehört werden. Mit dem Gesetz setzt die Bundesregierung auch eine Richtlinie der EU-Kommission um.
Der Bundespräsident habe auch nach intensiver Prüfung "keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an der Ausfertigung gehindert hätten", ausfindig gemacht, erklärte sein Sprecher. Gegen das Gesetz sind mehrere Verfassungsbeschwerden angekündigt. Unter anderem der nordrhein-westfälische Innenminister Burkhard Hirsch (FDP) will die Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht stoppen.
Allein der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik vertritt einem Bericht der "Bild"-Zeitung zufolge rund 30.000 Bürger, die das neue Gesetz nun mit Hilfe des Verfassungsgerichts verhindern wollen. Es stelle einen "dramatischen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung jedes Einzelnen" dar und erschwere die Arbeit von Ärzten, Journalisten, Anwälten und Geistlichen, so Starostik. Zudem hält er die EU-Richtlinie, auf der das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beruht, für unrechtmäßig.
Bis zuletzt hatte es scharfe Kritik an dem Gesetz gegeben. Es sieht vor, die Daten sämtlicher Telefon- und Internetverbindungen, die über deutsche Netze und Server geführt werden, für ein halbes Jahr zu speichern. Dazu werden neue Regeln für die Telefonüberwachung eingeführt. Auch Telefonate von Anwälten, Ärzten und Journalisten dürfen unter bestimmten Bedingungen abgehört werden. Mit dem Gesetz setzt die Bundesregierung auch eine Richtlinie der EU-Kommission um.
Der Bundespräsident habe auch nach intensiver Prüfung "keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an der Ausfertigung gehindert hätten", ausfindig gemacht, erklärte sein Sprecher. Gegen das Gesetz sind mehrere Verfassungsbeschwerden angekündigt. Unter anderem der nordrhein-westfälische Innenminister Burkhard Hirsch (FDP) will die Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht stoppen.
Allein der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik vertritt einem Bericht der "Bild"-Zeitung zufolge rund 30.000 Bürger, die das neue Gesetz nun mit Hilfe des Verfassungsgerichts verhindern wollen. Es stelle einen "dramatischen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung jedes Einzelnen" dar und erschwere die Arbeit von Ärzten, Journalisten, Anwälten und Geistlichen, so Starostik. Zudem hält er die EU-Richtlinie, auf der das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beruht, für unrechtmäßig.