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Microsoft patentiert Wunschzettel
Wie gut, dass Weihnachten vorbei ist, denn seit dem Jahreswechsel steht der Wunschzettel unter Patentschutz. Microsoft hat sich den eletronischen Wunschzettel patentrechtlich schützen lassen. Das US-Patent- und Markenamt hat dem Patentantrag des Softwarekonzerns pünktlich zum Jahreswechsel zugestimmt. Das Patent beschreibt eine Art "elektronisches Listensystem für Gegenstände, zum Beispiel eine Wunsch- oder Geschenkliste, für ein Online-Shopping-Portal oder als Teil einer Software".
Das berichtet das Windows-Onlinemagazin Winfuture.de. Die daraus folgenden Ansprüche gegen andere Firmen, die solche Wunschzettel anbieten, dürfte dennoch schwierig sein. Das Online-Kaufhaus Amazon verwendet solche Wunschzettel schon seit vielen Jahren. Aber wenigstens dürfte der doppelte mausklick nun nicht mehr das kurioseste Patent von Microsoft sein.
Das Patent im vollen Wortlaut ist
Das berichtet das Windows-Onlinemagazin Winfuture.de. Die daraus folgenden Ansprüche gegen andere Firmen, die solche Wunschzettel anbieten, dürfte dennoch schwierig sein. Das Online-Kaufhaus Amazon verwendet solche Wunschzettel schon seit vielen Jahren. Aber wenigstens dürfte der doppelte mausklick nun nicht mehr das kurioseste Patent von Microsoft sein.
Das Patent im vollen Wortlaut ist