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Abzocke: Justizministerin plant neue Gesetze

30.12.2011 von

AbzockeBundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) möchte, dass Verbraucher besser gegen Abzocke am Telefon und im Internet sowie gegen unseriöse Inkassobriefe und Abmahnungen geschützt werden. Anfang 2012 will ihr Ministerium deshalb ein umfangreiches Gesetzespaket vorlegen.

Wie Leutheusser-Schnarrenberger gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ sagte, seien Verbraucher immer noch „ärgerlichen Methoden ausgesetzt, denen ich mit einem kompakten Gesetz einen Riegel vorschieben will“.

Schon im August 2011 hat die Bundesregierung die sogenannte Button-Lösung vorgestellt, um Verbraucher beim Kauf im Netz vor versteckten Kosten zu schützen. Wohl Anfang 2012 wird diese Button-Lösung Gesetz. Internetnutzer sollen unmissverständlich über die Kosten von Produkten informiert werden, bevor sie per Mausklick einen Vertrag abschließen.

Darüber hinaus soll der Missbrauch durch Abmahnungen erschwert werden. Dadurch soll Anwälten ein Riegel vorgeschoben werden, die private Internetnutzer und Kleinunternehmen wegen angeblicher Verletzungen des Urheberrechts oder des Wettbewerbsrechts im Internet abmahnen.

Oft handelt es sich nach Angaben des Bundesjustizministeriums um Bagatellen, die aber für die Betroffenen hohe Kosten bedeuten könnten. Das Gesetz soll unter anderem die finanziellen Anreize für diese Abmahnungen verringern.

Auch will Leutheusser-Schnarrenberger den „schwarzen Schafen“ unter den mehr als 1.800 Inkassofirmen in Deutschland das Leben schwermachen.

Geplant seien eine strengere Aufsicht und höhere Bußgelder gegen unseriös arbeitende Inkassofirmen. Für die Verbraucher solle künftig leichter ersichtlich sein, bis zu welcher Höhe sie ihren Gläubigern die Gebühren für die Einschaltung einer Inkassofirma erstatten müssen.

Darüber hinaus plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen gegen die unerbetene Telefonwerbung, die eigentlich bereits seit 2009 gesetzlich verboten ist. Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gibt es nach wie vor eine Vielzahl von Beschwerden wegen illegaler Anrufe.

Mit dem geplanten Gesetz soll das maximal mögliche Bußgeld, das gegen solche Firmen verhängt werden kann, von 50.000 Euro auf 300.000 Euro angehoben werden. Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen sollen nur noch wirksam sein, wenn sie schriftlich abgeschlossen wurden.

 

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