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Verfallen Telefonkarten doch ersatzlos?

27.07.2001 von
Mitte Juni entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Telekom unbenutztes Guthaben auf Telefonkarten nicht ersatzlos verfallen lassen darf. Dennoch plant die Telekom, ab dem 1. Januar 2002 Karten nicht mehr zu akzeptieren, die vor Oktober 1998 ausgegeben wurden. Dies geht aus einer Meldung der Frankfurter Rundschau hervor.

Telefonkarten der Telekom verlieren nach Ablauf des aufgedruckten Verfallsdatums ihre Gültigkeit. Der BGH sah in dem ersatzlosen Verfall jedoch eine unangemessene Benachteiligung der Kunden.

Rechtsexperten des Unternehmens prüfen das Urteil des BGH. Bis diese Untersuchung zu einem Ergebnis kommt, will die Telekom keine Aussagen über die Gültigkeit ihrer Telefonkarten abgeben.

Wie die Frankfurter Rundschau weiter berichtet, soll die Umstellung der Telefonzellen von DM auf Euro problemlos verlaufen. Die Software in den öffentlichen Apparaten soll ab dem 1. Januar 2002 den entsprechenden Euro-Betrag umrechnen und von Telefonkarten mit DM-Guthaben abziehen. (ah)

Weitere Informationen:
Anbieter Deutsche Telekom
News: Das BGH-Urteil
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